Sonstiges

Laut Hundegesetz können in Berlin nur Hunde im Alter von unter einem Jahr angemeldet werden wenn diese von einem Verkäufer, Züchter usw. erworben wurden wenn dieser den Sachkundenachweis §11 besitzt. 

Ich habe den Sachkundenachweis §11 seit dem 27. Juni 2010 und bin anerkannter Zuchtwart.

Seit 1990 bin ich Mitglied im Deutschen Tierhilfswerk e.V.

 

 

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